Nahrungsmittelzusatzstoffe
  E-100 bis 199 (Farbstoffe)
  E-200 bis 299 (Konservierungsstoffe)
  E-300 bis 321 (Antioxidantien)
  E-322 bis 399 (Säuerungsmittel)
  E-400 bis 429 (Gelier-, Verdickungs- und Feuchthaltemittel)
  E-430 bis 499 (Emulgatoren)
  E-500 bis 949 (verschiedene Zusatzstoffe)
  E-950 bis 1518 (Süßstoffe)

Nahrungsmittelzusatzstoffe (E-Nummern)

Was sind Nahrungsmittelzusatzstoffe?

Nahrungsmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt werden, um ihre Eigenschaften, Geschmack, Aussehen oder Haltbarkeit zu verbessern. Einige Zusatzstoffe dienen auch dazu, die industrielle Herstellung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Was sind die E-Nummern?

Um die verschiedenen Zusatzstoffe in der Europäischen Union (EU) zu ordnen und die Zusatzstoffvorschriften auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, wurden die E-Nummern eingeführt, die in allen Ländern der Europäischen Union (EU) gelten. "E" steht für EG bzw. EU.

Auf diese Weise wurde eine eindeutige, unverwechselbare und kurze Kennzeichnung der einzelnen Zusatzstoffe möglich.

Jeder Zusatzstoff ist einer Kategorie zugeordnet. Einige Zusatzstoffe besitzen mehrere Eigenschaften. z. B. E220 (Schwefeldioxid) kann sowohl als Konservierungsmittel als auch Farbstabilisator genutzt werden.

E-Nummern Gruppen:

  • E-100 bis 199 (Farbstoffe)
  • E-200 bis 299 (Konservierungsstoffe)
  • E-300 bis 321 (Antioxidantien)
  • E-322 bis 399 (Säuerungsmittel)
  • E-400 bis 429 (Gelier-, Verdickungs- und Feuchthaltemittel)
  • E-430 bis 499 (Emulgatoren)
  • E-500 bis 949 (verschiedene Zusatzstoffe)
  • E-950 bis 1518 (Süßstoffe)

Insgesamt gibt es zurzeit in der EU 305 zugelassene Zusatzstoffe, die nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn dafür eine technische Notwendigkeit besteht. Stoffe, die eine fehlerhafte Verarbeitung des Produktes oder schlechte Qualität der Rohstoffe verbergen sollen, dürfen nicht verwandt werden.

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E - Nummern.
von Heinz Knieriemen


E-Nummern & Zusatzstoffe Ibrahim Elmadfa, Doris Fritzsche, Erich Muskat

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Zulassung von Nahrungsmittelzusatzstoffen

Zusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen wurden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt.

Eine Zulassung darf nur dann erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Zusatzstoff oder seine eventuellen Reaktionsprodukte im Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich sind, seine Anwendung technologisch notwendig ist und der Verbraucher weder getäuscht noch irregeführt wird. Jeder Stoff durchläuft vor seiner Zulassung eine festgelegte Reihe von Untersuchungen, Tests und Prüfungen. Es ist vor allem zu prüfen, ob der Zusatzstoff oder seine Anwendung in Lebensmitteln gesundheitlich negative Wirkungen auf den Konsumenten haben könnte.

ADI-Wert - Sicherheit von Nahrungsmittelzusatzstoffen

Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie gesundheitlich unbedenklich sind. Um einen Stoff sinnvoll toxikologisch bewerten zu können, wurde der ADI-Wert eingeführt. ADI steht für Acceptable Daily Intake. Dieser Wert gibt die durchschnittliche Menge eines Stoffes in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht an, die ein Mensch sein Leben lang täglich ohne gesundheitliches Risiko zu sich nehmen kann.
Zur Bestimmung des ADI-Wertes wird die maximale Menge des Zusatzstoffs ermittelt, bei deren lebenslanger Aufnahme an Versuchstieren keinerlei gesundheitliche Auswirkung nachgewiesen werden kann. Diese so ermittelte unwirksame Dosis (NEL-Wert, englisch für No Effect Level) wird durch den Sicherheitsfaktor 100 geteilt.

Dieser Sicherheitsfaktor soll folgende Unsicherheiten abdecken:

  • Übertragung der Ergebnisse vom Tier auf den Menschen.
  • mögliche Besonderheiten im menschlichen Stoffwechsel (z. B. bei Kindern oder Schwangeren).
  • von Mensch zu Mensch unterschiedliche Widerstandsfähigkeit, in Abhängigkeit von z. B. Alter, Krankheit und Ernährungsweise.

Zuständig für die Beurteilung von Nahrungsmittelzusatzstoffen ist der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission. Über den ADI-Wert wird dann schließlich die zulässige Höchstmenge der Zusatzstoffe für die jeweiligen Lebensmittel festgesetzt.

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Echt künstlich: Das Dr. Watson Handbuch der Lebensmittel-Zusatzstoffe von Hans-Ulrich Grimm, Bernhard Ubbenhorst, Joachim E. Röttgers

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